Keine Gewalt gegen Kinder

Gewalt innerhalb der Familie und im sozialen Nahraum ist eine Alltagserfahrung vieler Mädchen und Jungen.

Für Mädchen und Jungen gibt es spezialisierte Beratungsstellen, die von verschiedenen freien Trägern (wie z. B. Kinderschutzbund und Wildwasser e.V.) unterhalten werden. Diese Beratungsstellen werden von den Kommunen unterstützt und zum Teil auch vom Land Hessen mitfinanziert.

 

Die Beratung der Mädchen und Jungen ist kostenlos und erfolgt auf Wunsch anonym. Bei Bedarf unterstützen und begleiten die Beratungsstellen den Kontakt zu anderen Institutionen und arbeiten eng mit den örtlichen Jugendämtern zusammen. Im Vordergrund steht immer der langfristige Schutz der betroffenen Kinder vor weiterer Gewalt.

Gemeinsam mit den Mädchen und Jungen und gegebenenfalls auch mit ihrer Vertrauensperson werden individuelle Hilfen entwickelt und umgesetzt. Neben der Einzelberatung können die Kinder auch an verschiedenen angeleiteten Gruppen und Selbsthilfegruppen teilnehmen.

Es gehört zu den zentralen Aufgaben der Jugendhilfe, Mädchen und Jungen vor Gefahren zu schützen und Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen. Hierbei haben die kommunalen Jugendämter eine wichtige Bedeutung. Sie bieten Beratungsdienste an, fördern oder unterhalten Erziehungsberatungsstellen und andere Kinder- und Jugendhilfeangebote und tragen Verantwortung für die Jugendhilfe-Planung im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

Frau Bundesministerin Giffey hat im Februar 2021 den Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung vorgestellt. Er klärt über die Strafbarkeit von weiblicher Genitalverstümmelung nach deutschem Recht auf und macht deutlich, dass Eltern bis zu 15 Jahren Haft droht, wenn sie ihre Töchter nicht vor weiblicher Genitalverstümmelung schützen, auch wenn diese im Ausland erfolgt, und informiert darüber, dass in diesen Fällen auch der Verlust des Aufenthaltstitels droht.

Bei Reisen in die Herkunftsländer soll er Schutz vor gesellschaftlichem und familiären Druck zur Durchführung von weiblicher Genitalverstümmelung bieten. Durch die Unterschriften von 5 deutschen Bundesministerinnen und -ministern setzt er ein starkes Zeichen.

Der Schutzbrief hat auch präventive Funktion und kann für die Aufklärungsarbeit in Deutschland genutzt werden. Neben Aufklärung über die Strafbarkeit enthält er auch Informationen über die gesundheitlichen Folgen. Weiterhin gibt er Auskunft darüber, wo Betroffene Hilfe und Unterstützung erhalten können. Auch das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist als Anlaufstelle auf dem Schutzbrief mit aufgeführt.

Er ist in verschiedenen Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Portugiesisch, Arabisch, Amharisch, Dari, Farsi, Indonesisch, Kurdisch, Mandinka, Somali, Sorani, Swahili, Tigrinisch und Urdu), sowie in einfacher Sprache (Deutsch) erhältlich. Die Druckfassungen des Schutzbriefs sind auf der Seite des BMFSFJ bestellbar.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Service

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs informiert in Leichter Sprache u. a. darüber, was sexueller Missbrauch ist, zu den Aufgaben und der Arbeit der Kommission sowie über die Kontakt- und Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, denen sexueller Missbrauch widerfahren ist.

Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs

Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) steht für aktiven Kinderschutz und schafft die rechtliche Grundlage dafür, leicht zugängliche Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes flächendeckend einzuführen.

Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)